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Mahnwesen · §286 BGB

Mahnwesen in 4 Stufen — der rechtssichere Ablauf für Hausverwaltungen

Central Desk Ratgeber · Mai 2026 · Lesezeit ca. 5 Min.

Warum strukturiertes Mahnwesen in der Hausverwaltung unverzichtbar ist

Offene Mieten und Hausgeldrückstände gehören zum Alltag jeder Hausverwaltung. Wer hier nicht strukturiert vorgeht, verliert nicht nur Geld — sondern auch im Streitfall vor Gericht, wenn die Verzugsdokumentation lückenhaft ist. Der Schlüssel liegt in einem klar definierten 4-Stufen-Prozess.

Rechtliche Grundlage: §286 BGB (Schuldnerverzug), §288 BGB (Verzugszinsen, 5 Prozentpunkte über Basiszins bei Verbrauchern), §535 BGB (Mietvertrag), §16 WEG (Hausgeldzahlungspflicht).

Die 4 Stufen im Überblick

StufeBezeichnungZeitpunktWirkung
0Zahlungserinnerung+10 Tage nach FälligkeitFreundlicher Hinweis, noch kein Verzug
11. Mahnung+24 TageFormale Mahnung, Verzug tritt ein (§286 BGB)
22. Mahnung+38 TageEskalation, Mahngebühr möglich
33. Mahnung / Letzte Mahnung+45 TageAnkündigung rechtlicher Schritte
Inkasso-Übergabe+60 TageÜbergabe an Rechtsanwalt oder Inkasso

Stufe 0: Zahlungserinnerung

Die Zahlungserinnerung ist noch keine Mahnung im rechtlichen Sinne. Sie dient dazu, Versehen oder Missverständnisse abzuklären, bevor der Ton formaler wird. Ton: freundlich, sachlich. Keine Mahngebühren in dieser Stufe.

Praxis-Tipp: Viele Zahlungsrückstände klären sich auf dieser Stufe — oft genügt eine kurze E-Mail. Der administrative Aufwand ist gering, die Wirkung hoch.

Stufe 1: Erste Mahnung — Verzug nach §286 BGB

Mit der ersten Mahnung tritt bei Verbrauchern nach §286 Abs. 1 BGB Verzug ein — sofern die Leistung fällig und eine Mahnung zugegangen ist. Der Schuldner schuldet ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen (§288 BGB). Wichtig: Das Datum des Versands und der Zugang müssen dokumentiert sein.

Stufe 2 und 3: Eskalation

Die zweite und dritte Mahnung verschärfen den Ton und erhöhen die Mahngebühren. Bei der letzten Mahnung muss klar kommuniziert werden, dass bei ausbleibender Zahlung rechtliche Schritte folgen — sonst ist die Übergabe an Inkasso oder Anwalt nicht reibungslos möglich.

Achtung WEG-Sonderfall: Bei Wohnungseigentümern (Hausgeld) greift §16 WEG. Im Gegensatz zur Miete gibt es keinen automatischen Verzugeintritt — prüfen Sie Ihre Gemeinschaftsordnung.

Inkasso-Übergabe: was ins Paket gehört

Für eine reibungslose Übergabe an Rechtsanwalt oder Inkasso brauchen Sie:

Dokumentation nach §286 BGB

Im Streitfall muss der Gläubiger beweisen, dass er gemahnt hat und wann. Empfehlung: Alle Mahnungen in einem Verlaufsprotokoll mit Datum, Betrag und Reaktion des Schuldners festhalten. Digital im System ist besser als in einer Excel-Tabelle — dort drohen Versionskonflikte.

Mahngebühren: was ist zulässig?

Mahngebühren müssen vereinbart sein (Mietvertrag, Hausordnung) oder es muss sich um tatsächlich entstandenen Aufwand handeln. Übliche Beträge: 5–25 € je Mahnung. Darüber hinaus können Verzugszinsen geltend gemacht werden.

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