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WEG · Mietverwaltung · SEV

Hausgeld vs. Nebenkosten — was ist der Unterschied?

Central Desk Ratgeber · Mai 2026 · Lesezeit ca. 5 Min.

Zwei Systeme, ein Gebäude

Im Alltag der Hausverwaltung laufen oft beide Systeme gleichzeitig: Wohnungseigentümer zahlen monatlich Hausgeld an die WEG — und vermieten ihre Einheit an Mieter weiter, die Nebenkosten zahlen. Wer beide Ströme nicht sauber trennt, hat schnell Probleme bei der Jahresabrechnung.

Hausgeld (WEG)

Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Wohnungseigentümer an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Es deckt die laufenden Bewirtschaftungskosten des gemeinschaftlichen Eigentums — und die Instandhaltungsrücklage.

Wichtig: Die Instandhaltungsrücklage ist Teil des Hausgelds, aber nicht umlagefähig auf den Mieter. Das ist ein häufiger Fehler in der SEV-Verwaltung.

Nebenkosten (Mietverhältnis)

Nebenkosten im Mietverhältnis sind die Betriebskosten nach BetrKV, die der Vermieter auf den Mieter umlegen darf — sofern das im Mietvertrag vereinbart ist. Sie sind in §556 BGB und der Betriebskostenverordnung geregelt.

SEV: die Schnittstelle beider Systeme

Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) verwaltet der Verwalter die Einheit eines Eigentümers zur Vermietung. Dabei fließen Gelder in beide Richtungen:

FlussVonAnRechtsgrundlage
HausgeldEigentümerWEG§16 WEG
MieteinnahmenMieterEigentümer (über Verwalter)§535 BGB
NK-VorauszahlungMieterEigentümer (weiter an WEG)§556 BGB
SEV-HonorarEigentümerVerwalterVerwaltervertrag

Jahresabrechnung SEV: was muss rein?

  1. Mieteinnahmen (Netto + NK-Vorauszahlungen)
  2. Abgeflossenes Hausgeld (Jahrestotal)
  3. NK-Abrechnung an den Mieter (BK-Abrechnung)
  4. Verwaltungshonorar
  5. Sonstige Ausgaben (Reparaturen auf Rechnung Eigentümer)
  6. Auszahlungsbetrag an Eigentümer
Central Desk SEV-Buchhaltung verwaltet alle vier Ströme getrennt in einem System — Hausgeld-Tracking, NK-Vorauszahlungen, BK-Abrechnung und SEV-Jahresabrechnung mit Auszahlungsrechnung.

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