Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG, in Kraft seit 01.12.2020) hat die Möglichkeiten digitaler Eigentümerversammlungen erheblich erweitert. Seitdem können Eigentümer per Beschluss die Online-Teilnahme an Präsenzversammlungen ermöglichen (§23 Abs. 1 Satz 2 WEG) — und rein digitale Versammlungen sind unter bestimmten Bedingungen möglich.
Die Einladung zur Eigentümerversammlung muss den Eigentümern mindestens 21 Tage vor dem Versammlungstermin in Textform zugehen. Die Einladung muss enthalten:
Der Umlaufbeschluss ermöglicht Beschlüsse ohne Versammlung — wenn alle Wohnungseigentümer zustimmen (Allstimmigkeit). Er ist besonders praktisch für einfache, unstreitige Entscheidungen.
Jede WEG muss eine Beschlusssammlung führen. Sie enthält alle Beschlüsse der Gemeinschaft mit Datum, Abstimmungsergebnis und Wirksamkeit. Der Verwalter ist zur Führung verpflichtet — Eigentümer haben jederzeit Einsichtsrecht.
| Was rein muss | Was nicht rein muss |
|---|---|
| Alle Beschlüsse (ETV + Umlauf) | Diskussionen und Wortbeiträge |
| Abstimmungsergebnis (Ja/Nein/Enthaltung) | Protokolle in voller Länge |
| Datum und Wirksamkeit | Vertragstexte (nur Verweis) |
| Anfechtungsurteile | Anwesenheitslisten |
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